Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 1. August 2017 wurde das bisherige Nebeneinander landesrechtlicher Vorschriften durch ein bundeseinheitliches Regelwerk abgelöst. Für Betreiber von LAU- und HBV-Anlagen schafft die AwSV nicht nur Klarheit, sondern verpflichtet zu konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen – mit unmittelbarer Relevanz für viele unserer Kunden.
Ziel und Anwendungsbereich der AwSV
Die AwSV konkretisiert § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und gilt für sämtliche Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird – unabhängig von Branche oder Anlagengröße. Dazu zählen unter anderem:
- Lagertanks und Behälter für Heizöl oder Chemikalien
- Abfüll- und Umschlaganlagen
- Produktionsanlagen die wassergefährdende Stoffe einsetzen
- Rohrleitungen und Sicherheitseinrichtungen im Anlagenverbund
Das Ziel: technische Sicherheit und betriebliche Prozesse so zu gestalten, dass Boden- und Gewässerverunreinigungen wirksam verhindert werden.
Wesentliche Inhalte
Einstufung der Stoffe
Die AwSV teilt wassergefährdende Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) ein:
- WGK 1: schwach wassergefährdend
- WGK 2: deutlich wassergefährdend
- WGK 3: stark wassergefährdend
Ergänzend gibt es Stoffe, die als nicht wassergefährdend (nwg) oder allgemein wassergefährdend (awg) gelten.
Technische Anforderungen an Anlagen
Die Ausgestaltung von Anlagen hängt ab von:
- Art und Gefährlichkeit der eingesetzten Stoffe
- Größe der Anlage (Stoffmenge)
- Lage, z. B. in Schutzgebieten
Daraus ergeben sich Anforderungen und Auslegungen an Behälter, Abdichtungen, Rückhaltevolumen oder Überwachungssysteme.
Prüfpflichten und Fachbetriebserfordernisse
- Anlagen müssen je nach Gefährdungsstufe regelmäßig, sowie bei Stilllegung oder wesentlicher Änderung, durch zertifizierte Sachverständige geprüft werden (§ 46 AwSV).
- Errichtung, Instandhaltung und Reinigung bestimmter Anlagen dürfen nur durch nach § 62 AwSV zertifizierte Fachbetriebe erfolgen
- Betreiber müssen Schulungen, Betriebsanweisungen, Eigenkontrollen und eine umfassende Dokumentation sicherstellen.
Verantwortung liegt beim Betreiber – rechtlich und operativ
Ob privat oder gewerblich: Die Verantwortlichkeit liegt stets beim Betreiber der Anlage, der nachweislich sicherstellen muss, dass von der Anlage keine Gefährdung für Oberflächengewässer oder das Grundwasser ausgeht. Der Betreiber ist für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich. Im Schadensfall drohen neben Umweltauflagen auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Fachplaner: Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis
Im Gegensatz zu Fachbetrieben sind Fachplaner nicht zertifizierungspflichtig – umso wichtiger ist deren nachgewiesene Qualifikation. Sie verbinden:
- Fachwissen zur AwSV und den anerkannten Regeln der Technik
- Erfahrung mit Sicherheitskonzepten für LAU- und HBV-Anlagen
- Der Fachplaner kombiniert theoretisches Wissen aus dem WHG und der AwSV mit den anerkannten Regeln der Technik sowie praxisbezogenem Know-how im Bereich von Sicherheitskonzepten für LAU- und HBV-Anlagen.
Fachplaner sind daher zentraler Bestandteil der präventiven Gefahrenabwehr im Gewässerschutz.
Fazit: Technischer Gewässerschutz braucht Fachkompetenz und Regelkonformität
Die AwSV schafft die rechtliche Grundlage für einheitliche technische Sicherheitsstandards im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Sie ist Grundlage für die Planung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe, die die Beschaffenheit unseres Wassers in erheblichem Ausmaß verändern. Diese sind in insgesamt drei Gruppen eingeteilt. Welche Stoffe dies sein können, findet man auf der Informationsseite für wassergefährdende Stoffe des Umweltbundesamts.
Für Betreiber ist die Kenntnis und Umsetzung der AwSV nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein aktiver Beitrag zum Umwelt- und Gewässerschutz.
Grobecker unterstützt Betreiber und Entscheidungsträger dabei, die AwSV-Anforderungen in die Praxis zu überführen – rechtssicher, effizient und mit einem klaren Fokus auf nachhaltigen Gewässerschutz.

Ansprechpartner:
Julian Neehoff
Qualifizierter Planer AwSV
julian.neehoff@grobecker.koeln